Förderverein
2009 gründete sich der Förderverein unserer Kita. Er fördert die Bildung, Erziehung und Persönlichkeitsentfaltung der Kinder unserer Kita, indem er sich für die Förderung von kulturellen, künstlerischen, sprachlichen, musischen und sportlichen Aktivitäten einsetzt. Auch unterstützt uns der Förderverein jederzeit bei spontan benötigten Anschaffungen sowie bei länger geplanten großen Investitionen und Projekten. Die benötigten Mittel erwirkt der Verein durch Veranstaltungen, Spenden jeglicher Art und sonstige Zuwendungen und Einnahmen. Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Mitglied des Vereins kann jede vollgeschäftsfähige natürliche und jede juristische Person werden.
Wir danken an dieser Stelle allen Vereinsmitgliedern ganz herzlich für das große Engagement und die viele Zeit und Energie, die ihr für eure Kinder aufbringt!
Unser Förderverein
Constanze Wipprecht
Vorstand Förderverein
Stellvertretung Fördervereinsvorsitz
Dominique Beyer
Vorstand Förderverein
Fördervereinsvorsitz
Julia Steingräber
Bereich „Sponsoring“
Juliane Eisenschmidt
Bereich „Einkauf“
Philipp Beyer
Bereich „Einkauf“
Sabrina Lanua
Stellvertretung Elternbeiratsvorsitz
Bereich „Werbung/Social Media“
Stefanie Fritzsche
Vorstand Förderverein
Schatzmeisterin
Beitrittserklärung Förderverein
Bankverbindung des Fördervereins
Förderverein „Zwergenland“ Gräfenroda
Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
IBAN: DE79 8405 1010 1010 0067 18
BIC: HELADEF1ILK
Kontakt gerne per Mail an:
foerderverein.kita.graefenroda@gmail.com
Elternbeirat
Die Elternmitwirkung ist unter § 12 des Thüringer Kindertagesstätteneinrichtungsgesetzes geregelt. Danach haben die Eltern u. a. das Recht, an Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mitzuwirken und einen Elternbeirat zu bilden. Der Elternbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Einrichtung, den Eltern und den anderen an der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder Beteiligten sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Kindertageseinrichtung zu informieren und anzuhören und wird turnusmäßig alle 2 Jahre neu gewählt.