Die Reduzierung oder Erhöhung der Elternbeiträge durch eine Änderung der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder einer Familie in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde greift ab dem ersten Tag des Folgemonats nach dem Ereignis, das die Änderung bewirkt hat.
Bei wiederholter Überziehung der von den Eltern gewählten maximalen Betreuungszeit von mehr als zwei Tagen pro Monat, wird ab dem nächsten Monat der nächsthöhere Elternbeitrag berechnet. Die Entscheidung trifft die Leitung der Kindertageseinrichtung mit dem Bürgermeister.
Wird ein Kind bis zur Schließzeit der Kindertageseinrichtung nicht abgeholt, so werden pro angefangene halbe Stunde 13,00 € zusätzlich zum Elternbeitrag erhoben.