Liebe Eltern, aktuell gilt gemäß dem Thüringer Frühwarnsystem für den Ilm-Kreis die Warnstufe 2.
Für Sie ist Folgendes zu beachten:
Bitte reduzieren Sie die Bringe- und Abholzeit auf maximal 10 Minuten.
Für Besuche über zehn Minuten (Elternabende, Elterngespräche, Eingewöhnungen,…) gilt die 3G-Regel. Wir benötigen in diesem Fall von Ihnen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis, den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einen Genesungsnachweis.
Bitte beachten Sie außerdem, dass ein Betreuungsverbot (gemäß § 4 Abs. 1 Satz2 und Abs. 2 KiJuSSp-VO) Ihres Kindes für folgende Symptome gilt:
– gastrointestinale Symptome (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen)
– Kopf- und Gliederschmerzen
– Störung des Geruchs- bzw. Geschmacksinnes
– schwere respiratorische Symptome wie akute Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°C
– respiratorische Symptome (trockener Husten, infektiöse Entzündung der Nasenschleimhaut (Schnupfen), Fieber), wenn zusätzlich
* ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
* eine Exposition gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus wahrscheinlich ist, insbesondere, wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.
Quelle: https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem
Wir danken für Ihr Verständnis und ihre Mitwirkung.
Ihr Team „Zwergenland“