Liebe Eltern,
inzwischen gibt es eine verbindliche Regelung des Landes Thüringen bezüglich der Kita-Gebühren für die Monate April bis Juni:
Diese besagt, dass für die Monate April, Mai und Juni 2020 keine Elternbeiträge erhoben werden. Dies gilt auch dann, wenn in dieser Zeit eine Notbetreuung bzw. der eingeschränkte Regelbetrieb in Anspruch genommen worden ist. Das heißt, dass alle Eltern für diesen Zeitraum von der Zahlung von Elternbeiträgen befreit sind. Sofern bereits Elternbeiträge erhoben worden sind, sind diese „innerhalb der ersten drei Monate nach Wiederaufnahme des regulären Betreuungsbetriebes zu verrechnen“. Dieser Zeitraum ist noch nicht näher definiert. Wir gehen aber gegenwärtig davon aus, dass hier der Zeitraum vom 01.09.2020 bis 30.11.2020 gemeint ist.
Unabhängig davon möchte die Gemeinde Geratal als Träger der Kindertageseinrichtungen natürlich so schnell wie möglich allen Eltern die in den Monaten April bis Juni erhobenen Gebühren erstatten bzw. mit künftigen Gebühren verrechnen. Hierfür arbeiten wir momentan mit den betroffenen Fachabteilungen an einem Konzept, wie und in welchem Zeitraum wir dies umsetzen können. Sobald wir dies wissen, erhalten alle Eltern eine entsprechende Information.
Für den Monat März wird es hingegen keine Erstattung bzw. Verrechnung geben. Die für die zweite März-Hälfte (in der die Kitas bereits geschlossen waren) erhobene Gebühr wird durch die Erstattung der Gebühr für den Monat Juni, in dem alle Kinder im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes mindestens drei Wochen einen Anspruch auf Betreuung hatten, ausgeglichen.
Wir danken für Ihr Verständnis.